HomeHome  Latest imagesLatest images  RegisterRegister  Log in  

 

 Flugfunkempfänger

Go down 
5 posters
AuthorMessage
Aviator

Aviator


Anzahl der Beiträge : 332
Anmeldedatum : 2010-08-04
Ort : Irgendwo im Taunus

Flugfunkempfänger Empty
PostSubject: Flugfunkempfänger   Flugfunkempfänger EmptySun Nov 06, 2011 10:27 pm

Hat jemand von Euch Erfahrung mit Flugfunkempfängern und kann mir ein Modell empfehlen? Worauf muss man achten? Oder ist der Empfang nicht legal?

Danke im Voraus für Eure Tips.
Back to top Go down
Whisperjet

Whisperjet


Anzahl der Beiträge : 9809
Anmeldedatum : 2008-08-24
Ort : FRA

Flugfunkempfänger Empty
PostSubject: Re: Flugfunkempfänger   Flugfunkempfänger EmptySun Nov 06, 2011 10:31 pm

In Deutschland ist Flugfunkhören nicht erlaubt, aber man darf ein solches Gerät besitzen.

In Holland oder UK z.B. ist beides völlig legal.

Nach Belgien würde ich so etwas nicht mal mitnehmen - da sollen die ganz empfindlich sein.
Back to top Go down
Aviator

Aviator


Anzahl der Beiträge : 332
Anmeldedatum : 2010-08-04
Ort : Irgendwo im Taunus

Flugfunkempfänger Empty
PostSubject: Re: Flugfunkempfänger   Flugfunkempfänger EmptyMon Nov 07, 2011 8:23 am

Verstehe - danke für die Info...
Back to top Go down
LovelyMD11F

LovelyMD11F


Anzahl der Beiträge : 63
Anmeldedatum : 2011-07-31
Alter : 40
Ort : EDFM

Flugfunkempfänger Empty
PostSubject: Re: Flugfunkempfänger   Flugfunkempfänger EmptyThu Dec 29, 2011 11:02 pm

Hallo zusammen,

so "einfach" kann man das heute nicht mehr sagen denn die Antwort darauf ist sehr viel umfangreicher als einfach nur "Es ist verboten!"

Grundsätzlich ist es richtig das der §89 des Telekommunikationsgesetzes folgendes regelt:

§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198)

1 Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden.

2 Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden.

3 § 88 Abs. 4 gilt entsprechend.

4 Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

Der Strafkatalog (gleiches Gesetz, §148) sieht für Zuwiderhandlungen folgende Abstrafungen vor:

§ 148 Strafvorschriften
Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder

2. entgegen § 90 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Sendeanlage
a) besitzt oder
b) herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.

(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe b fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Nun kommt der Moment wo der Elefant ins Wasser hüpft...

Ich finde leider die entsprechenden Gerichtsentscheidungen im Netz nicht mehr, weiss aber folgendes aus absolut sicherer Quelle zu berichten.

Es beschäftigten sich in jüngster Vergangenheit fast alle größeren Gerichte Deutschlands mit Verstößen gegen das TKG. Es wurden hierbei immer wieder überraschende Urteile getroffen die sich in ihrer Form der Begründung immer mehr an das Gegenteils- oder Umkehrlast-Prinzip anlehnten.

Man kam seitens mehrerer Gerichte zum Entschluss keine Verurteilung bzgl. Verstoßes gegen das TKG durchzusetzen. Vielmehr war man der Auffassung das der Funkdiensteanbieter (in unserem Falle die DFS oder weitere Beteiligte) dafür Sorge zu tragen hat - vorausgesetzt ein mithören der Aussendung durch Dritte ist nicht erwünscht - das der Dienst verschlüsselt durchgeführt wird und so ein Mithören erschwert, verhindert oder ausgeschlossen werden kann. Der Angeklagte kam in jeweiliger Verhandlung völlig straffrei aus.

Ich selbst vertrete einen klaren Standpunkt. Es gibt ein Gesetz (TKG) zu welchem derzeit in unserem relevaten Abschnitt (§89) weder ein Änderungsgesuch vorliegt noch sich entsprechende politische Stellen derzeit mit diesem Gesetz befassen und somit keine grundlegende Änderung vorantreiben würden. Ich denke da passiert auch in naher Zukunft nichts, dazu ist das Gesetz zu einfach und zugleich zu umfangreich gehalten und bietet wenig Diskusionsmöglichkeiten. Zudem ist die Lobby die das geändert haben wollte nicht groß genug, der öffentliche Druck fehlt zudem gänzlich.

Ich selbst habe und betreibe einen so genannten Wideband-Receiver. Ich darf ihn aufgrund meiner aktiven Zugehörigkeit einer Rettungsorganisation und einer ebenso aktiven Zugehörigkeit einer Bundesbehördlichen Katastrophenschutzorganisation auf bestimmten so genannten BOS-Frequenzen zum mithören nutzen. Ich dürfte auch aktiv am Funkgeschehen teilnehmen da ich eine so genannte FuFüG Ausbildung absolviert habe. Ich bin natürlich dem Stillschweigen verpflichtet sodass das Gehörte meinen Mund absolut nur an Personen verlassen darf die dem gleichen Personenkreis zugehörig sind wie meiner einer.

Im BOS Funk verstehe ich ein solches Gesetz ohne weiteres. Hier werden teilweise Patientendaten (über analog) in Klartext durchgegeben um es über die Aufzeichnung der Rettungsleitstelle protokolliert zu haben. Mit TETRA Digitalfunk ist das ohnehin hinfällg. Das System ist bislang aber nicht flächendeckend in Deutschland verfügbar.

Beim so genannten Flugfunk sehe ich die Dinge etwas anders. Es gibt nicht eine mir bekannte Frequenz die mit den handelsüblichen Receivern ohne technische Hilfsmittel empfangbar wäre und schützenswerte Aussendungen enthält. Zudem ist nicht klar geregelt was Aussendungen für Jedermann sind. Es sind hier nur Beispiele aufgezählt. Wenn eine Aussendung im Bereich des Flugfunkes nicht an Jedermann gerichtet wäre, wäre sie verschlüsselt. Hier vertrete ich durchaus die Meinungen der einzelnen Gerichte. Menschen die nicht wissen was die im handelsüblichen Flugfunk gebräuchlichen Abkürzungen bedeuten haben nicht einmal ansatzweise eine Ahnung davon was da zwischen den einzelnen Funkteilnehmern überhaupt gesprochen wird. Man muss sich schon ein wenig damit beschäftigen um sich einen Reim auf die Dinge machen zu können, und selbst dann halte ich es nicht unbedingt für ein Hexenwerk, durchaus aber für eine anspruchsvolle Aufgabe ohne Vorkenntnisse. Dieses Gesetz kann zudem nicht der nationalen Sicherheit dienen. Wer etwas böses im Schilde führt weiss was die Dinge bedeuten die dort über den Äther laufen. Wenn man es nicht verschlüsselt interessiert auch kein Gesetz. Die Regelungen der Polizei bei Kenntnisnahme des Einsatzes eines solchen Receivers sind in Deutschland regional sehr unterschiedlich. Hier kommt es auf den Mann in blau, schwarz oder grün an. Verlassen würde ich mich da auf nix, Erfahungen von Bekannten zeigen allerdings das es bisher über eine Konfiszierung des Gerätes hinaus nie ging. Trotzdem ist es nach wie vor per Gesetz verboten!

Anders sieht es bei Geräten mit Sendemöglichkeit auf entsprechenden Frequenzen aus. Hier ganz klar, FINGER WEG von solchen Geräten!!! Nicht-Teilnehmer des Geschehens haben aktiv auf kritischen Frequenzen nichts verloren!!! Flugfunkfrequenzen sind sicherheitskritisch. Eine Zuwiederhandlung wird hier als "Schweren unerlaubten Eingriff in den Luftverkehr, die Luftsicherheit oder Flugsicherungsanlagen" geahndet. Das kann viel Geld kosten wenn nichts dabei passiert, falls es zu Unfällen kommen sollte wird man seines Lebens nicht mehr froh werden und sieht sich zudem weiteren noch sehr viel schwerwiegenderen Vorwürfen und Anklagepunkten entgegen. Also nochmal, FINGER WEG!!!

Ich hoffe ich konnte ein wenig mehr Licht ins Dunkel bringen. Verboten ist deshalb nach wie vor verboten, daran ändern wir hier nichts. Ich wollte hier nur aufzeigen das der Trend heute - vor Gerichten - eine Entscheidung über Verstöße gegen das TKG zu fällen dahin geht das eher "pro reo" (auch ohne Zweifel :-)) also für den Angeklagten entschieden wird als stur sinnfreie Gesetz durchdrücken zu wollen. Sehen wir es als Quasi-Gegenüberstellung.

Ich bin in diesem Bereich mittlerweile recht umfangreich belesen und bewandert.

Fragen hierzu an mich gerne im Forum, gerne auch per PN Exclamation

Herzliche Grüße aus MHG,

Julian
Back to top Go down
Flugzeugfreak

Flugzeugfreak


Anzahl der Beiträge : 57
Anmeldedatum : 2012-01-13
Alter : 33
Ort : Wien

Flugfunkempfänger Empty
PostSubject: Re: Flugfunkempfänger   Flugfunkempfänger EmptyThu Jun 21, 2012 6:12 pm

Hallo,

vielen Dank für deinen ausführlichen Post.
Was ich in den letzten Monaten beobachtet hab und sehr interessant finde ist, dass eine große Luftfahrzeitschrift (Aero International) seit einiger Zeit Flugfunkempfänger als Abogeschenk anbietet.
Natürlich könnte man jetzt sagen, dass man so ein Ding ja besitzen darf (in manchen Ländern auch benutzen) und man damit ja auch Radio hören kann. Trotzdem find ich es eigenartig, dass es seit Monaten auf diese Art und Weise angeboten wird. siehe hier: [You must be registered and logged in to see this link.]
Wie seht ihr das??

Grüße
Flugzeugfreak
Back to top Go down
BobRobie




Anzahl der Beiträge : 236
Anmeldedatum : 2009-10-27

Flugfunkempfänger Empty
PostSubject: Re: Flugfunkempfänger   Flugfunkempfänger EmptySun Jun 24, 2012 2:28 pm

Die AERO lesen sicherlich auch Menschen mit entsprechendem Funkzeugnis, daher sehe ich das Anbieten von Flugfunkempfängern als unkritisch. Der Erwerb und Besitz ist ja nicht strafbar.

Ein Auto darf ich mir auch jederzeit kaufen, einen Führerschein muss ich beim kauf nicht vorweisen, von daher ist es wie bei vielen Dingen: Eigenverantwortung, Eigenverantwortung und Eigenverantwortung! Der Nutzer ist für sein späteres Handeln verantwortlich, nicht der Verkäufer! Leider steh in Detuschland das Thema Bevormundung durch die Behörden über eigenverantwortlichem Handeln!
Back to top Go down
Gast
Guest




Flugfunkempfänger Empty
PostSubject: Re: Flugfunkempfänger   Flugfunkempfänger EmptySun Jun 24, 2012 9:46 pm

Also ich höre mit meinem Scanner nur noch HR 4 und soweit ich weiß, ist das sogar ausnahmsweise mal erlaubt.
Back to top Go down
Whisperjet

Whisperjet


Anzahl der Beiträge : 9809
Anmeldedatum : 2008-08-24
Ort : FRA

Flugfunkempfänger Empty
PostSubject: Re: Flugfunkempfänger   Flugfunkempfänger EmptySun Jun 24, 2012 10:11 pm

...aber dafür muss man in Deutschland ja auch die Zwangsabgabe zahlen.
Back to top Go down
LovelyMD11F

LovelyMD11F


Anzahl der Beiträge : 63
Anmeldedatum : 2011-07-31
Alter : 40
Ort : EDFM

Flugfunkempfänger Empty
PostSubject: Re: Flugfunkempfänger   Flugfunkempfänger EmptyMon Jun 25, 2012 8:17 pm

Quote :
Trotzdem find ich es eigenartig, dass es seit Monaten auf diese Art und Weise angeboten wird. siehe hier: Link
Wie seht ihr das??

Mich würde eher interessieren warum bei dem Abo-Flugfunkempfänger, also einem Receiver ohne Sendeeinheit eine maximale Ausgangsleistung von 400mW angegeben ist.

Dann wäre es kein Empfänger mehr. Zudem würde je nach Band auf welchem der "Empfänger" senden könnte eine Amateurfunklizenz fällig. Ohne Nachweis dieser dürfte der "Empfänger" gar nicht ausgegeben werden. Das wäre wiederrum strafbar.

Ich halte dieses Angebot für unseriös und fragwürdig. Ein Empfänger hat keine maximale Ausgangsleistung...

Grüßle,

Julian
Back to top Go down
BobRobie




Anzahl der Beiträge : 236
Anmeldedatum : 2009-10-27

Flugfunkempfänger Empty
PostSubject: Re: Flugfunkempfänger   Flugfunkempfänger EmptyMon Jun 25, 2012 8:32 pm

LovelyMD11F wrote:


Mich würde eher interessieren warum bei dem Abo-Flugfunkempfänger, also einem Receiver ohne Sendeeinheit eine maximale Ausgangsleistung von 400mW angegeben ist.

Dann wäre es kein Empfänger mehr. Zudem würde je nach Band auf welchem der "Empfänger" senden könnte eine Amateurfunklizenz fällig. Ohne Nachweis dieser dürfte der "Empfänger" gar nicht ausgegeben werden. Das wäre wiederrum strafbar.


Mit verlaub, die Ausgangsleistung kann sich auch auf die Lautsprecher oder das Ausgangssignal beziehen, doer steht irgendwo explizit daß die Sendeleistung 400mW beträgt?
Back to top Go down
Sponsored content





Flugfunkempfänger Empty
PostSubject: Re: Flugfunkempfänger   Flugfunkempfänger Empty

Back to top Go down
 
Flugfunkempfänger
Back to top 
Page 1 of 1

Permissions in this forum:You cannot reply to topics in this forum
Frankfurt Aviation Forum :: Sonstiges :: Technikecke-
Jump to: